Ihr Recht in guten Händen

bes. Dienstleistungen

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Artzthaftungsrecht.

Wir vertreten schon seit geraumer Zeit mit beträchtlichem Erfolg Patienten, die durch ärztlilche oder zahnärztliche Behandlungsfehler - die sog. Kunstfehler - Schäden an Körper und Gesundheit erlitten haben.

 

 

 

Sowohl in der außergerichtlichen Regulierung in Verhandlungen mit den meist nicht zahlungsbereiten Haftpflichtversicherern der Krankenhäuser und Ärzte als auch in Schadensersatzprozessen vor Gericht setzten wir alles daran, dem geschädigten Mandanten zu seinem Recht, sprich zu einem adäquaten Ausgleich seiner finanziellen Einbußen und insbesondere zu einem angemessenen Schmerzensgeld zu verhelfen.

Ein Verfahren wegen Behandlungsfehlern ist häufig kompliziert und langwierig.

Unsere besondere Erfahrung und das vorhandene Spezialwissen helfen Ihnen, Ihr Recht auf Schadensersatz durchzusetzen.